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Aufstellung des Bebauungsplanes „Weiherhöhe I“ des Marktes Marktleugast; frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

| Verwaltungsgemeinschaft

Der Marktgemeinderat Marktleugast hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weiherhöhe I“ beschlossen. Mit Beschluss des Marktgemeinderates Marktleugast vom 20.01.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.01.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Planunterlagen mit Begründung liegen in der Zeit vom

10.02.2025 bis 11.03.2025

im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast, Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast, Zimmer 3, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

 

Zeitgleich sind die entsprechenden Unterlagen unter den folgenden Links einsehbar:

- Begründung

- Bebauungsplan mit Festsetzungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. 

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