Breitbandversorgung Markt Grafengehaig

Breitbandausbau Grafengehaig, 2. Förderverfahren

Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren (veröffentlicht am 17.11.2017)

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Grafengehaig gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Grafengehaig bittet daher, bis spätestens 27.12.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 17.11.2017)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 23.02.2018)

Der Markt Grafengehaig  gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Donnerstag den 03.05.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Markt Grafengehaig) ein Angebot einzureichen. Der Markt Grafengehaig hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Marktgemeinde angefordert werden.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Ergebnis der Markterkundung vom 18.11.2017 – 27.12.2017 (veröffentlicht am 23.02.2018)

Bekanntmachung Fristverlängerung der Angebotsabgabe (veröffentlicht am 28.03.2018)

Die Frist zur Angebotsabgabe wird wie folgt verlängert:

Die Angebote sind bis zum 07.05.2018, 11:00 Uhr bei der unter Ziff. 1. der Bekanntmachung vom 23.02.2018 genannter Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen.

Bekanntmachung Fristverlängerung

Fristverlängerung (veröffentlicht am 07.05.2018)

Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 09.05.2018, 12Uhr verlängert.

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 05.11.2018)

Mit beiliegendem Schreiben bestätigt der Markt Grafengehaig die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 06.12.2018):

Am Dienstag den 04.12.2018, ist dem 1. Bürgermeister Werner Burger in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.

Die nachfolgenden Bekanntmachungen und Veröffentlichungen betreffen das 1. Förderverfahren aus dem Jahr 2014/2015:

Breitbandausbau Grafengehaig, 1. Förderverfahren

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR, veröffentlicht am 23.07.2018)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Grafengehaig wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 18.06.2018 beabsichtigt die Marktgemeinde Grafengehaig einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Allgemeine Markterkundung

Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht 30. September 2014) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 9. Juli 2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde, gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung, Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Markt Grafengehaig bittet daher, bis spätestens 12. November 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht 30. September 2014)

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung, gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:

Ergebnis der Markterkundung vom 8. Oktober 2014 bis 12. November 2014 (veröffentlicht am 24. März 2015)

Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 24. März 2015)

Der Markt Grafengehaig gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 7. Mai 2015, 11.00 Uhr (Posteingang Markt Grafengehaig) endet, zu beteiligen.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) (veröffentlicht am 31. Juli 2015)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Grafengehaig haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei Bieter frist- und formgerecht beworben.

Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Juli 2015 beabsichtigt die Marktgemeinde Grafengehaig einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 18. November 2015)

Am Freitag, den 13. November 2015, ist dem Ersten Bürgermeister Werner Burger in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 18. November 2015)

Stellungnahme der Marktgemeinde Grafengehaig bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).