Geschichte

Der Ortsname

  • 1318 GRAVENGEHEWE
  • 1371 GRAFFENGEHAWG
  • 1381 GRAVENGEHAW
  • 1421 GRAFENGEHEW
  • 1428 GRAFENGEHAWGE
  • 1520 GRAVENGEHAIG
  • 1624 GRAFENGEHAID
  • 1692 GRAFENGEHAIG
  • 1764 GRAFENHAIG

Nur dem Nichteingeweihten mag die Vielfalt der Schreibweise für Grafengehaig recht verwirrend vorkommen. Obwohl bereits in der ersten uns bekannten Urkunde aus dem Jahre 1318 ein bedeutender Hinweis auf die richtige Deutung des Ortsnamens von Grafengehaig vorgegeben ist, hat eine sich stets ändernde Schreibweise, nicht nur für den Namen selbst, mehr noch für die Deutung, zu Irritationen geführt.

Setzen wir den ersten Namensteil "GRAVEN" oder auch "GRAFFEN" wie auch "GRAFEN" als gegeben voraus, kann es sich, mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, nur um die uns bereits bekannten Grafen von Henneberg handeln. So wird es bei der Namensendung in der wechselnden Vielfalt recht kritisch. Doch die mit der Heimat- wie auch Ortsnamenkunde vertrauten, werden bei "GEHEWE" sofort einen Bezug herstellen, der folgerichtig nur auf ein "GEHAWE" hinzielt. Hier müssen wir uns allerdings mit der sprachlichen Eigenart des Lateinischen vertraut machen, als man - der Mitlaut "W" war noch nicht gebräuchlich - das "U" mit dem "V" gleichsetzte. Ob jetzt "HEWE" oder "HAWE" geschrieben, der Sinn für "HAUEN" (gleich roden oder urbar machen), blieb gleich.

Der Schritt von 1428 "Gehaw" bis 1520 "Gehaig" war verhängnisvoll. Denn das "Haig" erklärt sich aus dem Mittelhochdeutschen "Hac" oder "Hag" und meint eine Einfriedung, eben ein "Gehege". Warum sich der Wechsel fälschlicherweise von "Gehewe", dann um 1692 zu der amtlichen Schreibweise "Gehaig" vollzogen hatte, wird wohl kaum mehr zu ergründen sein. Sei's drum, heute heißt es nun einmal "Grafengehaig" und ist ein Zeichen mehr dafür, dass Grafengehaig eine gewisse Vorliebe für besondere Eigenheiten hat. So z. B. in der Namensdeutung, die von einem "Gehege" des (oder der) Grafen spricht, was aber so niemals zutrifft, sondern ein "Gehau" als eine einzig richtige, weil sinnvolle, Erklärung.

Die Grafen von Henneberg

Um die Zeit des 9. Jahrhunderts findet sich in Main-Franken das reich begüterte und mächtige Geschlecht der Grafen von Schweinfurt. Die Ländereien der Brüder Gerhard und Ippin lagen noch um 802 n. Chr. weit verstreut um Fulda, Ochsenfurt, im Aischtal, bei Amberg, Creußen, Berneck, Kronach und Staffelstein. Güter um Scheßlitz und Giech wurden an das Kloster Fulda zur Nutzung übertragen. Später liegt nur noch ein geringer Streubesitz im Raum Kulmbach-Bayreuth.

Historisch abgesichert ist eine Urkunde vom 8. März 1024, als Kaiser Heinrich II., er war der Stifter des Bistums Bamberg, die Nutzung des Herrschaftsgutes in der „villa slopece" (es ist das heutige Schlopp im alten Landkreis Stadtsteinach) dem Domkapitel in Bamberg überträgt. Bisher wurde die Nutzung von Hicila, einer Tochter des Grafen von Schweinfurt, als Schweinfurter Hausbesitz ausgeübt. Möglicherweise ist es jener Otto, der als letzter Andechs-Meranier in die Geschichte eingeht und in Niesten bei Weismain stirbt. Der Mannesstamm erlischt, die Töchter übernehmen nun das „Schweinfurter Erbe". Es ist schwer, sich vorzustellen, dass die so skizzierten Grafen von Schweinfurt die echten Gründungsherren von Grafengehaig gewesen sein können.

Mit großer Wahrscheinlichkeit haben wir also ein anderes Grafengeschlecht zu suchen, das sich uns fürs nächste in den Grafen von Henneberg anbietet. Wohl liegt deren Ursprung im Dunkel der Geschichte verborgen. Doch wird von Prof. Erich von Guttenberg die Meinung vertreten, dass die Henneberger Nachfahren der Sorben-Markgrafen waren, - um 876 im „Volksfeld" ansässig -, das später von Kaiser Heinrich II. erworben wurde. Vor der Jahrtausendwende waren sie aber unter ihrem Namen nicht bezeugt.

Doch kurz nach der Übernahme der Regentschaft von Kaiser Heinrich II. tauchen recht gewichtige Grafen von Henneberg auf. Aus dieser Dynastie wird um 1017 ein Eberhardt, Graf von Henneberg, genannt, der als erster Bischof von Bamberg durch Kaiser Heinrich II. eingesetzt wurde. Er soll in einer Urkunde von 1017 Teile des Nordwaldes (Frankenwald) - also Gebiete um Enchenreuth, Presseck und Grafengehaig - an seinen Bruder Chuno von Henneberg übereignet haben. Diese Urkunde wird aber erheblich angezweifelt, da sie, nach Prof. Erwin Herrmann, mehr als 100 Jahre später formuliert wurde.

Aus einer anderen uns bekannten Linie wird Poppo I., Graf von Henneberg, genannt, der in der Schlacht von Mellerstadt (Mellrichstadt) am 12. August 1078 bleibt. Hier ist jene Auseinandersetzung gemeint, als König Heinrich IV. mit einem überwiegend bayerischen Heer gegen die anti-kaiserlichen Stammesfürsten unter Rudolf von Schwaben mit Einfluss von Papst Gregor VII. zu Felde zog (1077). Poppo I. hatte drei Söhne: Poppo II., Godebert und Gottwald I.; letzterer ist Burggraf von Würzburg und stirbt 1144. Ein weiterer Graf von Henneberg ist Gebhardt II., als Bischof von Würzburg im Amt.

Poppo V. ist als Graf von Henneberg ein Ministeriale unter Lupold von Blassenberg (Plassenburg) zwischen 1182 und 1189. Günther I., Graf von Henneberg, folgt ihm vermutlich nach seinem Tode im Amt.

Mit Berthold III., Graf von Henneberg, erscheint wieder ein Spross dieser Familie als Burggraf von Würzburg, es ist das Jahr 1213. Sein Bruder wiederum erlangt Berühmtheit, weil er als Poppo VIII. in einem Erbstreit gegenüber dem Bistum Würzburg einen Rückzieher macht. Um 1256 ist ein nicht näher bezeichneter Herrmann, Graf von Henneberg, bezeugt, weil er in den Schenkungen eines Friedrich IV. von Blassenberg, aus Henneberger Gütern in Stublang und Serkendorf, bei Staffelstein, als Afterlehen an das Kloster Langheim mit urkundet.

Um 1308 ist ein nicht näher bezeichneter Berthold, Graf von Henneberg, Burgmann bei Bischof Wulving von Bamberg. 1312 ist Berthold IV. Bischof von Würzburg. Dann wird uns, nur der Information halber, um 1419 ein Heinz von Stein, zu Altenstein, mit seiner Frau Katharina von Guttenberg in zweiter Ehe, lebend, berichtet, der als Amtmann der Grafen von Henneberg zu Römhild und Henneberg fungiert. Vermutlich ist es unter einem nicht näher bezeichneten Wilhelm, Graf von Henneberg, geschehen, der einen Hans VI., Freiherr von Guttenberg, Alleinherr zu Untersteinach und auf Triebenreuth, zum Mitglied der Landesadministration des Hochstiftes Bamberg berufen hat. So geschehen um 1442.

Schließlich wird in den Regesten der Bischöfe von Bamberg, noch ein Philip, Graf von Henneberg, von 1475-1485 (1487?) als Bischof von Bamberg (episcop babinbergk) erwähnt. Hierbei ist erstmals in der Geschichte der Grafen von Henneberg von einem „gefürsteten Grafen" die Rede. Er wurde am 10. Februar 1475 gewählt, durch Papst Sixtus IV. bestätigt (12. April) und geweiht (20. August) desselben Jahres.

Als ein Streit zwischen Bischof und Domkapitel auszuarten drohte, erteilte Papst Sixtus IV. dem Bischof Philip bereits am 21. Februar 1480 den Dispens vom Wahleid. 1482 bestätigte jedoch der Papst eine moderierte Kapitulation des Bischofs gegen das machterstarkte Domkapitel. Schließlich ist von Bischof Philip noch bekannt, dass er die sogenannte „Türkensteuer" erlässt. Verstorben ist er im Amt des Jahres 1487 (12. April).

Um die möglicherweise nicht vollständige Ahnenreihe der Grafen von Henneberg, im Hinblick auf die durch sie anzunehmende Namensgebung von Grafengehaig abzuschließen, sei noch Berthold VIII., Graf von Henneberg, genannt, der im Jahre 1495 auf dem Reichstag zu Worms als „Kurfürst der Pfalz und Erzbischof zu Mainz" aufgetreten ist. Doch trotz allem Machtstrebens stirbt das Geschlecht der Henneberger 1583 im Mannesstamm aus.

Nachfahren von ihnen werden jedoch in der Coburger-, Schleusinger- und Wettiner-Linie nachgewiesen. In einem Zeitraum von mehr als einem halben Jahrtausend finden wir die Henneberger in Bezug auf einflussreiche Positionen in Kirche, Staat und Gesellschaft. Durch Kauf, Schenkung oder Anheirat weiteten sie ihren Einfluss über ihre angestammte thüringische Heimat bis hinein in das Fränkische. So auch in unserer allernächsten Nachbarschaft. Denn am 8. Juli 1151 erfolgte die Kaufübergabe der Burg Nordeck bei Stadtsteinach, durch die Grafen von Henneberg an Eberhard II. von Otelingen, damals Bischof zu Bamberg. Der Übergebende ist aber vermutlich dem Berthold I., Graf von Henneberg, gleichzusetzen. Obwohl es denkbar wäre, seinen Sohn Poppo VI., Graf von Henneberg, als Veräußerer zu bestimmen. Denn dieser war mit Sophia, einer Andechs-Meranischen-Markgrafentochter verheiratet. Die Andechs-Meranier wiederum sind später als die Herren Blassenberg, auf der Plassenburg ob Kulmbach, bezeugt.

Eine Urkunde?

Im Jahre des Herren, 1017, gibt Eberhard, Graf von Henneberg und Bischof zu Bamberg, Ländereien an seinen Bruder Chuno, Graf von Henneberg, ab, in denen sich die Ortschaften Schwarzenbach am Wald, Enchenreuth, Presseck und Bernstein sowie GRAFENGEHAIG befinden.

Möglicherweise ist es jener Bischof, der als Eberhard I. von 1007-1040, dieses Amt in dem von Kaiser Heinrich II. gestifteten Bistums Bamberg innehatte. Die für die genannten Ortschaften anscheinend so eindeutige Aussage hat allerdings einen Schönheitsfehler. Eine offensichtlich 100 Jahre ältere Beschreibung, das Henneberger Wappen an der Kirche zu Zehringen von 1518, ist mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit rückdatiert. Diese verunechtete Urkunde hat, wenn überhaupt, nur geringe Beweiskraft, sie ist von Kaiser Heinrich V. (1106-1125) gesiegelt.

Obwohl es so gesehen Grafengehaig schmeicheln mag, 241 Jahre älter zu sein, sollte man sich um der historischen Wahrheit Willen bescheiden. Mit gutem Gewissen wird man daher die urkundlich erste Namensgebung für Grafengehaig auf das Jahr 1318 ansetzen können. Mit dieser Jahreszahl ist für unseren geschichtlichen Blick zurück in die Vergangenheit das Kapitel Henneberg ohnehin abgeschlossen. Wenden wir uns einem anderen Herrschaftsgeschlecht zu, das zusätzlich zu den territorialen Gegebenheiten nunmehr auch mittels der Kirche einen religiösen Rahmen erhält.

Die Herren von Wildenstein

Bereits im hohen Mittelalter finden wir im Gefolge der Grafen von Henneberg, zwischen Fichtelgebirge und Thüringer Wald, zahlreiche Adelsgeschlechter. Am Waldstein gibt es „die von Sparneck". Um Berneck herum finden sich „die Wallenrod". Von ihnen ist bekannt, dass sie in Stadtsteinach ein Burggut besaßen. Aber auch die „von Wirsberg" sowie „die von Guttenberg" hatten um Berneck-Stein herum ihre Besitzungen. Unterhalb der fränkischen Linie, was wir heute als das Stadtsteinacher Unterland bezeichnen würden, haben sich die Adeligen auch im Landaufteilen geübt. So „die von Waldenfels" bei Rugendorf, Wartenfels und Fischbach. Weiter aufwärts gibt es dann „die von der Grün" mit ihren Stammästen, "der von Wildenstein und Reitzenstein" bis hinauf nach Helmbrechts, dann Schauenstein, wo die „Wolfstriegel" das Sagen hatten. Mit Ausnahme „der von Guttenberg", denen es gelang, den erworbenen Besitz für lange Zeit zu behaupten, ist ein Großteil der zuvor Genannten ausgestorben. Ihre Güter und Ländereien erhalten sich nur noch in einer nebulösen Scheinwelt der Vergangenheit. Sagenumwoben.

So war es ein Glücksfall, dass es gelang, über „die von Wildenstein" einiges an Historie zu retten. Es ist als sicher anzusehen, dass ein Nikolaus von der Grün, der Stammesvater der Wildensteiner ist.

Auch wird unter der Jahreszahl 1348 in einem Register festgehalten: "Ich find „Conrad Wildensteiner von der Grün" war der Beheim (Böhmen) und Nürnberger Feindt, von Markgraf Ludwigs von Brandenburg, Kaiser Ludwigs Sohn wegen..."

Noch 1388 schwört eben jener Conrad Wildenstein von der Grün der Stadt Eger die Urfehde. Erst um 1400 nennen sie sich dann nur noch „Wildenstein" und sind gleichen Geschlechts mit denen „von Reitzenstein". Die Ländereien derer von Wildenstein sind für hiesige Verhältnisse relativ groß. Sie erstrecken sich aus dem Raum von Wildenstein bis hinüber nach Culmitz/ Selbitz. Weiter umfassen sie das Gericht Schwarzenbach mit der Feste Schwarzenstein, mit Naila und den Vorwerken Marlesreuth, zu dem auch das Schloss Radeck gehörte.

Nahebei findet sich Reitzensteinischer Besitz mit der gleichnamigen Burg und das Dorf Issigau. Die Burg Neuhaus jedoch wurde unter dem alten Geschlechtsnamen „derer von der Grün" weitergeführt. Doch auch hier haben wir wieder zu berücksichtigen, was als Erbe weitergegeben wurde, oder über eine Lebensvergabe in andere Hände kam. Es wird angenommen, dass, soweit es sich um Wildensteinische Besitzungen handelt, diese „Allodial-Güter" waren. Das heißt: Sie waren erb- und lehnzinsfrei. Möglicherweise wurden sie später Reichsleben, oder aus welchen Gründen auch immer, Leben des Hochstiftes zu Bamberg.

Bischöflich Bambergisches Salbuch des fränkischen Waldes 1333

Die Übersetzung aus dem Lateinischen:
... so erhält Nikolaus von der Grün von seinem Hochwürdigen Herrn Wulving, derzeit Bischof der Kirche Bamberg, verkaufsweise das befestigte Haus Wildenstein mit den dazugehörenden, in der Nähe liegenden, Orten Rutzenreuth (Rützenreuth), Prawnsreuth (Braunersreuth), Gravengehewe (Grafengehaig) und Dittmarsreuth (bereits abgegangen).

Wie aus einer Urkunde von 1318 ersichtlich, war Nikolaus von der Grün Herr auf Wildenstein. Es ist jedoch unbekannt, ob die Burg zu dieser Zeit schon bestand, oder erst erbaut wurde. Die dazugehörenden Dörfer Rützenreuth, Braunersreuth, Dittmarsreuth und Grafengehaig bildeten insofern eine Ausnahme, als Rützenreuth und Grafengehaig dem Gericht Presseck zugeschlagen waren. Von Dittmarsreuth wird angenommen, dass es später als die Wüstung „Titzmannsreuth" abgegangen ist. Wiewohl es durchaus möglich ist, dass der ganze Bezirk des Gerichtes von Presseck schon damals zu Wildenstein gehörte, sind später erfolgte Ortsgründungen nicht auszuschließen. Lediglich von Premeusel, wie auch Presseck selber, wird gesagt, sie seien slawische Ortsnamen, die Orte selbst müssen daher sehr alt sein. Nach neueren Erkenntnissen wird man sie vielleicht als slawisierte Ortsnamen ansehen müssen, da Ortsgründungen, mit den dazu erforderlichen Ortsnamengebungen, im Sinne einer geordneten slawischen Kolonisation hier kaum stattgefunden haben dürften.

Der Vollständigkeit halber sei zu der Urkunde von 1318 noch angefügt: „et ipse Nycolaus et sui heredes posten debent cum ipso Gastrum Wildensteyn episcopum et ecclesiam Babinbergensem respicere ut fideles Castrenses".

Das bedeutet: Nikolaus selbst und seine Erben sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gefolgsleute der Burg, dem Bischof und der Kirche zu Bamberg stets zu Diensten sind.

Die ersten Bamberger Bischöfe:
Eberhard I., Graf von Henneberg
Bischof 1007-1040
Suidger
Bischof 1040-1046 - wird Papst Clemens
Hartwig
Bischof 1047-1053
Adalbero
Bischof 1053-1057
Gunther
Bischof 1057-1065
Hermann I.
Bischof 1065-1075
Rupert
Bischof 1075-1102
Otto I.
Bischof 1102-1139 - „der Heilige"
(weiht das Kloster Marienweiher, Pommern-Mission)

Wie bereits angedeutet, beginnt mit den „Wildensteinern", die zumindest für den oberen Ortsteil von Grafengehaig als Grundherren in Frage kommen, auch das religiöse Zusammengehen mit der Kirche von Grafengehaig. Wohl mag es seine Richtigkeit haben, dass erste kirchliche Bindungen aus der Mutterkirche von Stadtsteinach nach Grafengehaig hinüber wechseln. Eben solches ist auch von Presseck, mit Grafengehaig eng verzahnt, überliefert. In dem sehr gut fundierten Werk des Pfarrers Leupold aus dem Jahre 1866, auf das sich im Folgenden bezogen wird, ist zum Beispiel festgehalten, dass laut einem Kirchenregistereintrag (registrum eccles. Ao. 1455) zwei Kirchweihen für Grafengehaig bezeugt sind. Wofür die Gesellencapellane „ihr Trinckgelt" haben sollen, womit sicher die Entschädigung für die Wegzehrung gemeint ist. Bezeugt wird dies durch einen Eintrag in der Mutterkirche Stadtsteinach von „joannem de Kongefeld, plebanum ibidem anno 1455". Gemeint ist hier ein Johannes aus Königsfeld bei Bamberg, der um diese Zeit Pfarrer in Stadtsteinach war. Ergänzend kann noch hinzugefügt werden, dass nicht nur Grafengehaig „ein fial" war, sondern auch die Kirchen von Lyental (Lehental) und Fischbach, nahe Seibelsdorf.

Eine weitere Entwicklung der Filial-Kirche von Grafengehaig, möglicherweise über eine Expositur bis hin zu einer selbständigen Pfarrei, mit dem Recht zu taufen (ecclesia baptismalis) bis hin zur Bestattung (jus sepulturae), ist nicht mehr nachvollziehbar.

Von großer Wichtigkeit ist jedoch der Eintrag im Wildensteinischen Zins- und Giltregister von 1455 im Bezug auf Grafengehaig. Da heißt es zum Einen: „Veit von Wildenstein stiftet den gartten, bei der Kirchhofmauer gelegen, zur fruhmeß". 1507 wird der Eintrag dahingehend erweitert: „ein güttlein bei der Kirchmauern gelegen, drauf die Barbschramm wannet (wohnet) an die frumes". 1506 wird erstmals ein „Pharher zu Presseckh und Gravengehaug" genannt, jedoch gibt es keinen Hinweis auf eine eventuelle Selbständigkeit der Pfarrei. Auch werden die Amtsbezeichnungen „Pfarrer" oder „Frühmesser" wechselweise erwähnt. Nicht fehlgehen wird man in der Annahme, dass die Wildensteiner sich ob solcher Stiftungen einige Rechte an und in der Pfarrkirche ausbedungen hatten.

So ging es mit Sicherheit vorrangig um das „jus praesentendi", Voraussetzung zur Besetzung einer Pfarrstelle. Analog hierzu besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit einer Abberufung, aus welchen Gründen auch immer. Des weiteren stand dem Stifter der Frühmesse, jetzt vielleicht schon im Sinne eines Patronatsherren, das Recht „der Abhör der Kirchenrechnung" zu. Ein äußerlich sichtbares Recht war weiterhin der besondere Platz der Edelleute im Gotteshaus, auf der sogenannten „Edelmannsempore", wie auch unter diesem Namen in der Kirche Presseck bezeugt. Lediglich von Rugendorf weiß man von einer „Herrenempore".

Wichtig genommen wurde auch das Recht „öffentlicher Fürbitte, ebenso wie das Trauerläuten" zu halten. Rein menschlich muss man demgegenüber die gelegentlichen Rangeleien und Auseinandersetzungen in Bezug auf die Wahrnehmung von Pflichten zwischen Kirchenstiftung und den Stiftsherren sehen. Uneinigkeiten weiteten sich zum Beispiel beim Erhalt der Bausubstanz an der Kirche dermaßen aus, dass ein Chronist vermerkte: „das Gotteshaus ist in einem sehr ruinösen Zustand".

Noch 1652 (am 2. Mai) wird in einem Dingzettel als mögliche Bestätigung zur Ausmalung des Kircheninneren, die damals bekannte Patronatsherrschaft wie folgt beschrieben: "der wohledle und Gestrenge und veste Ernst von Wildenstein uff Schlopp, auch zu Heinersreuth, Presseck, Schwarzenbach am Wald, Weißdorf und Weißenbrunn hat vor sich und anstadt der auch wohl Edlen Gestrengen undt vesten, derer von Guttenberg, und Varell alß seiner ehrlich lieben Vettern respective Gevattern und mit interessierten Kirchen Collatoren der Kirche Grafengehaig..." (siehe hierzu die Kirche zu Presseck).

Um 1690 zeichnet sich der Untergang des Wildensteidschen Kirchenpatronats an und in der Kirche zu Grafengehaig ab. Noch liehen sich die Wildensteiner gelegentlich Geld von der Stiftungskasse, 1693/ 1694 stand wegen Rückzahlungsschwierigkeiten gegenüber den Bambergischen ein Prozess an. Noch weiter bergab geht es, wie in einem diesbezüglichen Schreiben bemerkt ist: „dass die Frau von Machtwitz ihren halben Rittersitz uff der Schlopp, ehemals Wildensteinischer Besitz ihrer fürstlichen Gnaden von Bamberg cedirt". Gemeint ist hiermit der Bischof. Ein endgültiges Aus für die Wildensteinischen Aktivitäten dürfte die Tatsache sein, dass ab 1695 ihre Unterschriften in den Kirchenrechnungen nicht mehr erscheinen.

Von diesem Zeitpunkt ab bis etwa 1810 tritt an deren Stelle das Bistum Bamberg, das von nun an siegelt: „namens Ihrer Chur und Hochfürstlichen Gnaden von Bamberg als obrister Kirchenpatron." Dies unterstreicht der Pfarrer von Grafengehaig mit dem Zusatz seiner jeweiligen Unterschrift: „Hochfürstlich und Bambergisch Hochadelig Guttenbergisch und Varell'scher Pfarrer dahir".

Dass die Bischöfe von Bamberg ihre Rechte an und in der Pfarrkirche zu Grafengehaig möglicherweise nicht selbst oder allein ausüben, ist aus mehreren Akten ersichtlich, als nunmehr die: „Volt von Rieneck" an ihre Stelle treten. Das ergibt sich wohl aus der Tatsache, dass ab 1653 bis 1672 ein Philipp Valentin von Rieneck zum Fürstbischof zu Bamberg gewählt wurde. Am 27. Oktober 1697 wird er in den Grafenstand erhoben. Allerdings wird hier schon vom Verfall der Schlösser Schlopp und Elbersreuth berichtet. An Stelle des noch minderjährigen Christoph Ludwig Voit von Rieneck hält seine Mutter Maria Sophia das Majorat bis etwa 1770 vormundschaftlich. Ständiger Streit um Frohngeld, Frohndienst, Weide-, Holz- und Streurechte, selbst sogar einmal gegen die Guttenbergischen Compatrone, lassen diese Familie in keinem guten Licht erscheinen. Graf Franz Anton Voit von Rieneck musste die Aufgabe der Reichsunmittelbarkeit über die Wildensteinische Herrschaft selbst hinnehmen. Diese wird nun 1803 an Bamberg, 1806 dem Königreich Bayern zugeschlagen. Mit dem Tode des Franz Anton am 29. August 1823 fiel die langwährende Wildensteinische Herrschaft als erledigtes Mannlehen an die Krone Bayerns.

Ganz anders verläuft das Patronat der Herren von Guttenberg, das erstmals 1587 an und in der Kirche zum Heiligen Geist in Grafengehaig bezeugt ist. Geschlechts-Senior war zu dieser Zeit: Jorg VI., genannt Georg von Guttenberg. Aus aktenkundlicher Sicht ging es anfangs nicht allein um die Präsentation für einen Pfarrer, sondern gleichzeitig um das Verleihen der Pfarrei an einen Geistlichen mit der Einsetzung in die Pfarrpfründe. Dies gilt auch für die Einsetzung zum Schulmeister.

Da bereits 1528 mit der Einführung der Reformation im Fürstentum Kulmbach die ersten Guttenberger konvertierten, so Rüdiger II. von Guttenberg, genannt Henlein zu Cottenau, blieb es nicht aus, dass in zwei Verträgen (1574 und 1581) die Patronatsrechte neu fixiert, zum Teil auch erweitert wurden. So sollte ein Präsentationsrecht nicht mehr allein dem Geschlechts-Senior zugestanden bleiben, sondern: „wie von alters her durch alle Guttenberger erfolgen". Wichtigster Passus ist jedoch, dass ab 1587 das in Grafengehaig bezeugte Patronat derer von Wildenstein, wie auch derer von Guttenberg, nunmehr gemeinsam wahrgenommen wird, jedoch niemals gleichzeitig, sondern alternierend. Über die auszuübenden Rechte, wie auch die ausgeübten Pflichten am Compatronat der Guttenberger an und in der Kirche zu Grafengehaig, ist wenig überliefert. Wohl wird einmal, fast wie nebensächlich erwähnt, dass: „die Guttenberger sich nachsichtlich mit der Aufsicht über das Kirchenvermögen begnügten". Ein andermal heißt es: „die Guttenberger ließen es sich bei einer Rechnungsabhör angelegen sein, mit einer splendiden Mahlzeit bewirtet zu werden". Diese Patronatsherrschaft bezieht sich immer auf das Ober- und Unterschloss zu Guttenberg, sowie Guttenberg-Steinenhausen und Guttenberg-Weißdorf. Dies wird noch 1795 vierfach gesiegelt. Dazu erscheint dann regelmäßig auch die verwandte Linie: „der zu Varell-Untersteinach". Nach Erlöschen des Mannestammes verkauft am 15. November 1711 die Witwe Maria Anna von Varell ihren Anteil des Patronates an und in der Kirche zu Grafengehaig an die vier Brüder:

Philipp Christoph Anton Ernst, dann Karl Theodor Dietrich Josef, sowie Christoph, Philipp Wilhelm Heinrich Josef und Franz Wilhelm Philipp Anton. Sie sind Miterben des väterlichen Erbes zu Guttenberg-Oberhaus, somit eingebunden in das Patronat Grafengehaig, des noch heute blühenden Geschlechts der Freiherren von Guttenberg.

Über das erloschene Wildensteiner bzw. hochfürstlich Bambergische Patronat kann hier ein Schlussstrich gezogen werden. Das unverändert gebliebene Patronat der Freiherren von Guttenberg wird nun im Wechsel mit den Freiherren von Lerchenfeld auf Heinersreuth ausgeübt. Grund hierzu war die am 12. September 1823 erfolgte Schenkung des Rittermannslehens Heinersreuth an den damaligen Finanzministers Maximilian Freiherr von Lerchenfeld durch seine Majestät Max Joseph, König aus Bayern. Aus den Kirchenbüchern von Grafengehaig ist ersichtlich, dass sich das Haus derer von Lerchenfeld, die Pflege des Kirchengutes, wie auch besonders der Schulen, angelegen sein ließ.

Das gegenseitige Nehmen und Geben schlägt sich auch sichtbar in einer Urkunde von 1348 nieder (Lehenbuch): „prope Gastrum Wildenstein situm est unum pratum ad quator plaustra feni, quod pertinet ad desola-tum Obernhag et alioquin Albertus de Waldenvels recepit fenum ejusdem prati nomine episcopi. Postea idem Waldenvelser locavit Nicolao de Grun ut pro es singulis annis daret Bibi de malleo suo certum nummerum pecarium ferri. Nunc autem idem pratum filii Nicolai de Grun dicunt se pleno jure pertinere. Notandum quod filii Nicolai de Gruen fecerunt judicim sanguinis circa Wildenstein quod est revocandum".

Das heißt in etwa: Vor der Burg Wildenstein war eine Wiese gelegen, gut für vier Fuder Heu, die sich erstreckt zu der Einzel Obernhag und einer anderen. Albertus von Waldenvels empfängt das Heu dieser Wiese im Namen des Bischofs. Später hat der Waldenfelser dem Nikolaus von der Grün auferlegt, dass er für einige Jahre aus dem Hammerwerk eine gewisse Anzahl des Eisens in Kleinviel abgibt. Jetzt aber sagt man, dass er von der gleichen Wiese des Sohnes, Nikolaus von der Grün, das gleiche Recht beansprucht. Zu bemerken ist die Tatsache, dass die Söhne des Nikolaus von der Grün einen Beschluss erwirkt haben, was davon zu widerrufen ist.

Was sagt uns das Wappen von Grafengehaig?

Alles zum Wappen des Marktes Grafengehaig erfahren Sie auf der Seite Wappen des Marktes Grafengehaig.

Die Marktgemeinde nach der Gebietsreform mit ihren wesentlichen Merkmalen

95356 Grafengehaig mit den Gemeindeteilen (einschließlich Weiler)Bromenhof, Eppenreuth, Grünlas, Guttenberger Hammer, Hetzenhof, Hintererb, Höhhof, Hohenreuth, Horbach, Hübnersmühle, Hüttenbach, Mehlthaumühle, Mesethmühle, Oberweißenstein, Rappetenreuth, Schindelwald, Schlockenau, Seifersreuth, Vollauf, Vollaufmühle, Vordererb, Walberngrün, Waldhermes, Weidmes, Weilglas, Weißenstein und Zegast.
Fläche21 km²
Lageim südöstlichen Frankenwald, Landkreis Kulmbach, Regierungsbezirk Oberfranken
Höhe500-680 über NN
Bevölkerungca. 1100 Einwohner
WirtschaftsstrukturIndustrie, Handel und Gewerbe mit ca. 800 Arbeitsplätzen (Webereien, Schlosserei, Hammerwerk, Gemischtwaren). In den Außenbezirken ist die Landwirtschaft vorherrschend.
Klimatische VerhältnisseMittelgebirgs-Klima, schneesichere Winter
EntfernungenNächste Bahnhöfe in Untersteinach und Kulmbach; Anschluss an die Bundesautobahn Berlin-München in 20 km Entfernung; Busverbindung nach Kulmbach und Helmbrechts
StraßenDas Gemeindegebiet wird über die St 2158 angefahren. Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen stellen darüber hinaus die Verbindungen zu den einzelnen Ortsteilen her. Nahezu 31 km ausgebaute Gemeindestraßen.
SehenswürdigkeitenMittelalterliche Wehrkirche in Grafengehaig