Aktuelle Meldungen
Kommunale Wärmeplanung für den Markt Marktleugast
Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat die flächendeckende Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung zum Gegenstand. Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln. Ein Wärmeplan im Sinne des WPG ist lediglich ein Planungsinstrument. Ein solcher führt daher nicht zu einer rechtlich verbindlichen Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Das Planungsbüro IST EnergiePlan GmbH, Mozartstraße 2, 95126 Schwarzenbach an der Saale, wurde mit der Erstellung des Wärmeplanes beauftragt. Die Planungen haben im Zeitraum August 2024 bis März 2026 stattgefunden. Die Erstellung des Wärmeplanes wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vertreten durch den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, gefördert (Förderkennzeichen: 67K28454).
Der Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplan des Marktes Marktleugast ist hier einsehbar.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zur konkreten Hilfestellung und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).
