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Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Flur-Nrn. 14 und 25, Gemarkung Horbach; öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
| Markt Grafengehaig
Der Marktgemeinderat Grafengehaig hat in seiner Sitzung am 30.03.2026 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Flur-Nrn. 14 und 25, Gemarkung Horbach, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Horbach II“ in der Fassung vom 20.01.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Hier können Sie die Unterlagen einsehen: